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Die Privathaftpflichtversicherung

Nur ein Bruchteil von Sekunden kann ausreichen und schon ist durch eine Unachtsamkeit ein Schaden passiert. Ob ein Personen- oder Sachschaden, wer einen Schaden verursacht, der wird dafür auch haftbar gemacht. Vor allem aber wenn Personen geschädigt werden, können die finanziellen Forderungen blitzschnell in die Millionen gehen. Um die pekuniäre Existenz zu sichern, ist für solche Schadensfälle eine Privathaftpflichtversicherung unerlässlich. Da es sich bei der Haftung um eine gesetzliche Pflicht handelt, wird dies auch als Haftpflicht bezeichnet. Eine gute Privathaftpflichtversicherung übernimmt im Falle eines Schadens die finanziellen Forderungen und bewahrt den Versicherten vor monetären Belastungen.

Inhalt:

Für was ist eine private Haftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die finanzielle Haftung für die vom Versicherungsnehmer verursachten Schäden gegenüber Dritter. Hierbei kommt es in der Regel nicht darauf an, ob es sich um Schadensfälle durch Leichtfertigkeit, eine nicht ausgeübte Pflicht oder Unachtsamkeit handelt.

Eine Privathaftpflichtversicherung leistet jedoch nicht, wenn der Versicherte einen Schaden vorsätzlich herbeiführt.

Ist eine Privathaftpflicht Pflicht?

Die private Haftpflichtversicherung ist in der Bundesrepublik Deutschland keine vom Gesetzgeber festgelegte Pflichtversicherung, sie kann jedoch im Ernstfall die finanzielle Existenz des Versicherten bewahren.

Wie sinnvoll ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Eine private Haftpflichtversicherung rechnet sich für alle Privatpersonen, denn in der Bundesrepublik Deutschland ist jeder per Gesetz dazu verpflichtet, für verursachte Schäden an Personen oder Sachen in nicht begrenzter Höhe zu haften. Bei sehr grossen Schadensfällen kann dies auch die Existenz bedrohen und eine private Insolvenz verursachen.

Die wichtigsten Punkte zur Privathaftpflichtversicherung kurz zusammengefasst:

  1. Die private Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn der oder die Versicherte(n) einen Dritten schädigen.
  2. Jede Person sollte durch eine gute Privathaftpflichtversicherung abgesichert sein.
  3. Das Versicherungsunternehmen überprüft, ob der Versicherungsnehmer im Schadensfall auch der Verantwortliche ist. Nicht berechtigte Ansprüche werden vom Versicherer abgewehrt.
  4. Ist der Versicherte für den Schaden verantwortlich, trägt die Privathaftpflicht-Versicherung die Kosten bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme.
  5. Ein guter Versicherungstarif gewährleistet ausserdem eine Kostenübernahme für Schäden, die dem Versicherten zugefügt werden und der Verursacher diese jedoch nicht zahlen kann (die sogenannte Forderungsausfalldeckung).

Was deckt die Privathaftpflicht-Versicherung alles ab?

Wer eine private Haftpflichtversicherung hat, braucht im Schadensfall nicht beunruhigt sein. Denn die Versicherung bezahlt den Schaden und wehrt zudem auch nicht berechtigte Ansprüche auf Schadensersatz ab. Der Leistungsumfang ist natürlich vom jeweiligen Versicherungsunternehmen und vom gewählten Tarif abhängig. Bevor man jedoch eine Privathaftpflichtversicherung abschliesst, sollte man sich vorab über den jeweiligen Umfang der Leistungen des Versicherers informieren.

Allgemein sind jedoch meist folgende Schäden durch eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert:

  • Personenschaden: Dazu zählen Schadensfälle an Personen, die durch das Verschulden des Versicherungsnehmers verursacht werden. Wie zum Beispiel Personenschäden im Strassenverkehr. Jedoch gewährt die Privathaftpflicht keinen Versicherungsschutz bei Schadensfällen die durch Autofahrer herbeigeführt wurden, hierfür haftet die Kfz-Versicherung.
  • Sachschaden: Falls durch den Versicherten Dinge kaputt gehen oder beschädigt werden, handelt es sich um einen Sachschaden. Dazu zählen jedoch keine geliehenen oder gemieteten Dinge. Ein Sonderfall ist hier jedoch eine gemietete Wohnung.
  • Vermögensschaden: Unter Vermögensschäden versteht man monetäre Schäden die in Folge von Sach- oder Personenschäden auftreten können. Sollte beispielsweise ein durch einen Unfall Geschädigter einen bedeutenden Termin versäumen und somit ein monetärer Schaden entstehen, kann der Geschädigte den finanziellen Verlust beim Verursacher einfordern.

Was deckt eine Privathaftpflichtversicherung nicht ab?

Gewisse Schadensfälle werden jedoch von einer privaten Haftpflicht nicht getragen. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Beschädigungen an Dingen die gemietet, gepachtet oder geliehen sind (Sonderfall bei Wohnungs- oder Hausmiete)
  • Schäden die durch Vorsatz entstehen
  • Schäden die dem Versicherten widerfahren
  • Schädigungen von Familienmitgliedern die beim Versicherten leben oder mitversichert sind
  • Beschädigungen die bei Mithilfe oder Freundschafts-Diensten entstehen
  • Bussgelder und Geldstrafen die aus Verletzung einer Vertragspflicht stammen

Info:

Eine Ausnahme stellen die sogenannten Allmählichkeitsschäden dar. Das sind Schäden die sich innerhalb einer längeren Zeitspanne bilden wie zum Beispiel durch die Temperatur, Gase oder Feuchtigkeit. Bevor der Versicherungsnehmer eine private Haftpflichtversicherung abschliesst, sollte er immer prüfen, dass solche Schäden von der Versicherung ebenso getragen werden.

Wie teuer ist eine private Haftpflichtversicherung?

Der Jahresbeitrag für eine Privathaftpflichtversicherung ist im Verhältnis zu den Leistungen nicht hoch. Die Beiträge unterscheiden sich jedoch ganz nach den individuellen Anforderungen und der Lebenssituation des zu Versichernden. Eine alleinstehende Person bezahlt einen geringeren Versicherungsbeitrag wie eine ganze Familie und ein grösserer Leistungsumfang bedeutet natürlich auch eine höhere Versicherungsprämie.

Ein Single im Alter von 35 Jahren kann für den Risikoschutz mit einer Selbstbeteilung von 150 Euro mit zirka 30 Euro Jahresbeitrag kalkulieren. Bei einem Paar mit Kind ebenfalls mit einem Selbstbehalt von 150 Euro und einem Alter von 35 Jahren sind es in etwa rund 40 Euro Versicherungsbeitrag pro Jahr.

Bei der Auswahl einer geeigneten Privathaftpflichtversicherung sollte allerdings nicht die Beitragshöhe ausschlaggebend sein, sondern der gebotene Leistungsumfang und wie hoch die Deckungssumme ist. Ebenso beeinflusst die Höhe des Selbstbehaltes die Versicherungsprämie.

Wie hoch sollte die Deckungssumme bei einer Haftpflichtversicherung sein?

Bei der Deckungssumme handelt es sich um einen wesentlichen Teil des Versicherungsvertrages. Dies ist nämlich die Maximalsumme, die ein Versicherungsunternehmen im Falle eines Schadens leistet. Meist beläuft sich diese zwischen einer und fünfzehn Millionen Euro. Die Unterschiede zwischen den Beitragskosten sind dabei oftmals so niedrig, dass man sich besser für eine grössere Deckungssumme entscheiden sollte.

Für Schäden an Personen und Gegenständen ist eine Mindest-Deckungssumme von drei Millionen Euro ratsam, besser ist jedoch eine höhere Summe zwischen zehn bis fünfzehn Millionnen Euro. Vor allem bei dieser Art von Schadensfällen gelangt man schnell in den Millionenbereich und kann bei fehlender Absicherung die finanzielle Existenz zerstören. Denn wurde die Deckungssumme zu niedrig ausgewählt, muss der Verursacher für alle Forderungen die über der abgesicherten Summe liegen selber haften.

Privathaftpflicht mit Selbstbeteiligung

Wer bei der Privathaftpflichtversicherung eine Selbstbeteilung wählt, bekommt dafür in der Regel einen günstigeren Versicherungsbeitrag. Umso höher der Selbstbehalt ist, desto niedriger fallen auch die Beiträge für die Versicherung aus. Liegt ein Schaden vor, muss der Versicherungsnehmer die vertraglich festgelegte Selbstbeteiligung von zum Beispiel 150 Euro selbst bezahlen. Liegt ein Schadensfall im Wert unterhalb der festgelegten Höhe des Selbstbehalts, muss der Versicherte den Schaden komplett selbst zahlen. Deswegen macht eine Selbstbeteilgung auch nicht für jeden Versicherungsnehmer Sinn.

Welche zusätzlichen Leistungen gibt es bei der Privathaftpflichtversicherung?

Um noch mehr Versicherungsschutz zu gewährleisten, offerieren die meisten Versicherungsgesellschaften noch weitere zusätzliche Leistungen. Da nicht jeder Verbraucher jede Zusatzleistung benötigt und nicht jeder Versicherer alle Leistungen anbietet, sollte man die Versicherungskonditionen genau überprüfen, ob diese auch zur persönlichen Lebenssituation passen und wichtig sind.

Weitere Leistungen können bei einer Privathaftpflicht-Versicherung zum Beispiel sein:

Schäden an selbstgenutztem Wohneigentum

Dieser Versicherungsschutz wird je nach Versicherer meist nur bis zu einer bestimmten Versicherungshöhe abgesichert.

Die Bauherrenpflicht

Diese Klausel versichert Schäden die in Verbindung mit Baumassnahmen entstehen. Hier variiert die Höhe der zu versichernden Summe je nach Anbieter meist stark.

Der Verlust von Schlüsseln

Diese Versicherungsleistung muss man zwar nicht unbedingt haben, jedoch kann man sich viel Geld sparen, sollte es doch einmal zum Schlüsselverlust des Wohnungsschlüssels der gemieteten Wohnung oder dem Büroschlüssel kommen. Erfahrungsgemäss muss bei einem Verlust der Schlüssel im Anschluss oftmals die komplette Schliessanlage des Hauses erneuert werden. Der Versicherungschutz bei Schlüsselverlust trägt in solchen Fällen die Kosten. Diese Zusatzleistung ist für alle empfehlenswert, die in einem Mehrparteienhaus mit zahlreichen Nachbarn wohnen.

Die Ausfalldeckung (auch Forderungsausfalldeckung)

Eine entsprechend hohe Forderungsausfalldeckung ist ebenso wichtig wie die Höhe der Versicherungssumme. Dabei handelt es sich sozusagen um eine umgekehrte Haftpflichtversicherung. Was bedeutet, dass dem Versicherten ein Schaden zugefügt wird, den der Verursacher jedoch nicht regulieren kann. In so einem Fall trägt dann der eigene Versicherer die Zahlung. Jedoch leisten viele Versicherungsunternehmen erst ab einer bestimmten Höhe der Schadenssumme. Auf diese Leistung sollte man in seinem Versicherungsvertrag unbedingt achten, denn zirka fünfzehn Prozent der Privathaushalte in der Bundesrepublik Deutschland haben keine Privathaftpflichtversicherung.

Die Bestleistungsgarantie

Die Definition für diese Leistung kann je nach Anbieter variieren. In der Regel bedeutet diese Bestleistungsgarantie für den Kunden jedoch, dass das Versicherungsunternehmen im Falle eines Schadens genauso agiert, wie dies das beste Versicherungsunternehmen am Markt in Deutschland macht. Diese Klausel ist vor allem dann nützlich, wenn der Versicherte einen Schadensfall hat und der Versicherer dafür nicht haften will, da dieser Bereich nicht entsprechend versichert oder die Grenze für die Entschädigung nicht ausreichend sei.

Kann der Versicherungsnehmer jedoch beweisen, dass eine andere Versicherungsgesellschaft so einen Schadensfall reguliert, muss der eigene Versicherer dann auch leisten. Somit gewährleistet die Bestleistungsgarantie einen leistungsstarken Versicherungsschutz.

Gefälligkeitsschäden

Normalerweise sind Handlungen die aus Gefälligkeit gemacht werden und dabei ein Schaden entsteht nicht in der Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Solche sogenannten Gefälligschäden kann man jedoch bis zu einer bestimmten Schadenshöhe mitversichern.

Mietsachschäden (Gebäude)

Werden die in einer gemieteten Wohnung befindlichen festen Einrichtungsgegenstände wie zum Beispiel Dusche, Badewanne, Waschbecken oder eingebaute Schränke durch den Versicherungsnehmer beschädigt, wird eine Erstattung im Schadensfall vom Versicherer getragen.

Schäden durch einen Heizöltank

Bei dieser Klausel werden die Kosten für den Fall einer Abtragung und Entsorgung von mit Heizöl verschmutztem Erdreich von der Versicherung erstattet, die durch Beschädigung des Heizöltanks entstanden sind. Für den Schaden selbst muss der Inhaber des Heizöltanks haften.

Ehrenamtliche Tätigkeiten

Da es sich bei einem Ehrenamt nicht um eine private Tätigkeit handelt, sind Schadensfälle die sich dabei ergeben nur abgesichert, wenn dies ausdrücklich in den Versicherungskonditionen vereinbart ist.

Schäden durch deliktunfähige Kinder

Bis zum Ende des siebten Lebensjahres können Kinder nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Und bei Schadensfällen im Strassenverkehr liegt die Grenze zur Haftung bei zehn Jahren. Wurde jedoch die Aufsichtspflicht durch die Eltern nachweisbar verletzt, müssen diese in der Regel auch für deliktunfähige Kinder haften. Im Falle eines Schadens der nicht mit Vorsatz vom Kind erzeugt wurde, reguliert die Privathaftpflicht den Schaden, falls deliktunfähige Kinder mitversichert sind. Dabei sollte man ausserdem darauf achten, dass auch die Schadenssumme hinreichend abgesichert ist.

Eltern im eigenen Haushalt

Viele Versicherungsgesellschaften versichern auch Schäden die von Eltern verursacht werden, die mit im Haushalt des Versicherungsnehmers leben.

Schäden durch Internetnutzung

Vor allem alte Versicherungsverträge bieten meistens keinen Versicherungsschutz bei Datenaustausch. Wer also seine Privathaftpflichtversicherung schon vor längerer Zeit abgeschlossen hat, sollte den Versicherungsvertrag dringend überprüfen, ob Schäden durch Internetnutzung mitversichert sind. Hierzu gehören Schäden die der Versicherte einem Dritten durch die Übermittlung, den Austausch oder zur Verfügung gestellter elektronischer Daten wie zum Beispiel per email, im Internet oder durch Datenträger entstehen.

Durch die Nutzung des World Wide Webs und die Abwicklung des Schriftverkehrs via email ist auch ein gewisses Sicherheitsrisiko entstanden. Mit einem Klick auf die Computermaus kann man im Zeitalter des Internets vollkommen unbewusst finanzielle Schäden im Millionenbereich durch sogenannte Würmer, Trojaner, Computerviren oder Phishing-Webseiten anrichten. Neue Versicherungsverträge versichern solche Schadensfälle ganz oft schon automatisch mit. Zahlreiche Altverträge bieten diesen Versicherungsschutz jedoch nicht an.

Selbständige nebenberufliche Tätigkeit

Je nach Anbieter können auch Schäden bei selbständiger nebenberuflicher Tätigkeit bis zu einer bestimmten Summe abgesichert werden.

Hobbys

Je nach Haftpflichtversicherer sind auch Schäden die durch die Ausübung eines Hobbys entstehen bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert.

Familien benötigen nur eine Privathaftpflichtversicherung

Für Ehepaare und in einer Lebenspartnerschaft lebende Paare ist ein Vertrag zur Privathaftpflichtversicherung in der Regel ausreichend. Auch Kinder sind bis zum Ausbildungsende ihres ersten Berufes bei den Eltern in der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert.

Nicht verheiratete Paare die eine Privathaftpflichtversicherung vereinbaren müssen jedoch bedenken, dass Ansprüche auf Schadensersatz gegen mitversicherte Personen die im Privathaushalt des Versicherten wohnen oftmals nicht versichert sind. Hauptsächlich bei Personenschäden kann dies problematisch sein, wenn ein Partner den anderen Partner aus Versehen eine Verletzung hinzufügt.

In solchen Fällen kann die Krankenkasse des Verletzten vom Verursacher des Unfalls die entstandenen Kosten für die Behandlung zurückfordern und dies kann unter Umständen viel Geld kosten. Daher sollte man unbedingt beachten, dass die gewählte Versicherungsgesellschaft in jedem Fall Zahlungsansprüche durch Sozialversicherungsträger sowie der Versicherungsnehmer untereinander absichert.

Wer ist in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

Welche Personen bei der Privathaftpflicht-Versicherung mitversichert sind, kommt natürlich ganz auf den gewählten Tarif an. Dazu stehen verschiedene Optionen zur Wahl:

  • Single ohne Kind: Bei diesem Tarif ist nur der Versicherungsnehmer selbst versichert.
  • Single mit Kind: Bei dieser Tarifoption sind auch das Kind bzw. Kinder mitversichert.
  • Paar ohne Kind: Hier können sich Ehepaare oder Lebenspartner entsprechend absichern.
  • Paar mit Kind: Bei diesem Familientarif wird sowohl der Partner und Kind(er) mitversichert.

Information:

Kinder kann man in der privaten Haftpflichtversicherung mit absichern, vorausgesetzt sie befinden sich noch in der ersten Ausbildung (Beruf oder Studium) und sind nicht verheiratet. Die Bedingung um den Partner mitzuversichern ist, dass dieser mit im Haushalt des Versicherungsnehmers wohnt.

Ist die private Haftpflichtversicherung auch im Ausland gültig?

Der Versicherungsschutz für eine Privathaftpflichtversicherung ist nicht nur bei Schäden im Innland gültig, sondern der Versicherungsnehmer ist auch im Ausland geschützt. Für welche Dauer man jedoch bei einem längeren Aufenthalt im Ausland abgesichert ist, ist natürlich vom jeweiligen Anbieter und Versicherungstarif abhängig. Währenddessen man bei Reisen in Ländern der europäischen Union bei zahlreichen Versicherern uneingeschränkt abgesichert ist, ist der Versicherungsschutz bei längeren Auslandsaufenthalten in nichteuropäischen Ländern in der Regel nur auf eine bestimmte Zeit von beispielsweise einem oder zwei Jahren begrenzt.

Wie geht man im Schadensfall bei einer Privathaftpflichtversicherung vor?

Hat der Versicherungsnehmer etwas beschädigt, ist eine korrekte Vorgehensweise wichtig, damit der Versicherer den Schadensfall auch entsprechend regulieren kann. Das Wesentliche dabei ist, die wichtigsten Kriterien zu berücksichtigen:

Schritt 1: Schadensbegrenzung

Bei Personenschäden sollte entsprechend Erste Hilfe geleistet und im Notfall ein Notarzt gerufen werden. Bei Sachschäden wie beispielsweise einem kleineren Feuer, sollte man probieren es zu löschen, jedoch ohne sich hierbei selbst einer Gefahr auszusetzen.

Schritt 2: Schadensdokumentation

Dies trifft in erster Linie bei Schäden an Gegenständen zu. Dazu sollte man für die Dokumentation Fotos des Schadens machen. Die Bilder kann das Versicherungsunternehmen für die Abwicklung der Schadensregulierung nutzen. Je nachdem um welchen Schadensfall es sich handelt, können auch Skizzierungen und Aussagen von Zeugen sehr hilfreich sein. Bei Zeugenaussagen sollte man zudem deren Namen und die Kontakt-Daten notieren.

Schritt 3: Den Schadensfall beim Versicherer melden

Ein Schaden sollte unmittelbar nachdem dieser verursacht wurde dem Versicherungsunternehmen gemeldet werden. Meist ist hier eine telefonische Mitteilung ausreichend. Spätestens sollte der Versicherer in der Regel innerhalb von 7 Tagen über den Schadensfall informiert werden. Die Meldepflichten sind jedoch immer vom jeweiligen Anbieter abhängig.

Schritt 4: Den Ablauf des Unfalls bzw. des Schadensfalls immer der Wahrheit entsprechend beschreiben

Dazu bekommt der Versicherungsnehmer in der Regel ein Formular für die Schadensmeldung von der Versicherung. Zunächst sollte man dazu beschreiben, um welche Art von Schaden es geht. Weiterhin sollte der Versicherungsnehmer schildern, wann, wo und wie sich der Schaden zugetragen hat. Wurden Fotos gemacht, legt man diese der Schadensmeldung bei.

Schritt 5. Forderungen an den Versicherer weiterleiten

Bekommt der Versicherungsnehmer Mahnschreiben oder Klagen, sind diese zur Abwicklung bzw. Regulierung an das jeweilige Versicherungsunternehmen weiterzuleiten.

Wird eine Privathaftpflichtversicherung nach einem Schaden teurer?

Im Gegensatz zu einer Autoversicherung wird die Versicherungsprämie bei einer Privathaftpflichtversicherung nach einer Schadensregulierung nicht erhöht. Aber der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer bei zu häufigen Schadensmeldungen den Versicherungsvertrag kündigen.

Was sollte bei der Schadensabwicklung noch berücksichtigt werden?

Um als Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, müssen bei der Schadensabwicklung ein paar grundlegende Punkte berücksichtigt werden:

Kein Schuldeingeständnis abgeben

In keinem Fall sollte der Versicherungsnehmer dem Geschädigten ein schriftliches Schuldeingeständnis geben oder gar einen Geldbetrag nennen. Denn dies kann für den Versicherten zu monetären Nachteilen führen. Oftmals trägt die geschädigte Person zum Beispiel eine Mitschuld und der Anspruch auf Schadenersatz verringert sich somit. Wichtig ist, dass die Summe für den Schadensersatz grundsätzlich immer durch die Versicherungsgesellschaft festgelegt wird.

Beschädigte Gegenstände unbedingt aufheben

Damit die Versicherungsgesellschaft den Schadensumfang feststellen kann, müssen zerstörte und kaputte Dinge grundsätzlich aufgehoben werden.

Keine Vorauszahlungen leisten

Der Versicherungsnehmer sollte keinesfalls eine Zahlung an den Geschädigten leisten, ohne dies vorab mit dem Versicherer geklärt zu haben. Da die Versicherungsgesellschaft zuerst überprüfen muss, ob die Zahlungsansprüche auch gerechtfertigt sind und danach der Schadenfall erst reguliert wird. Bezahlt der Verursacher ohne Absprache mit der Versicherung einen Geldbetrag an den Geschädigten, bekommt er diesen vom Versicherer nicht ersetzt.